Februar 15, 2005

Steuererklärung: Willkür erlaubt

"Das Bundesfinanzministerium erlaubt nun auch Personenunternehmen, die ihre Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, "gewillkürtes Betriebsvermögen" zu bilden. Dies kann eine beachtliche steuerliche Entlastung nach sich ziehen.

Kann ein Personenunternehmen ein gleichzeitig privat und betrieblich genutztes Wirtschaftsgut - beispielsweise einen PKW - dem Betriebsvermögen zuordnen, kann dies gravierende Auswirkungen auf die Steuerlast eines Unternehmens haben. Wenn eine solche Zuordnung zum Betriebsvermögen erfolgt, obwohl das Wirtschaftsgut sogar überwiegend privat genutzt wird, spricht man von "gewillkürtem Betriebsvermögen".

Die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes unterliegt bestimmten Bedingungen
Die Bildung von "gewillkürtem Betriebsvermögen" war lange Zeit den bilanzierenden Steuerpflichtigen vorbehalten. Zwischenzeitlich hat aber der Bundesfinanzhof seine Meinung in dieser Richtung geändert (Urteil Aktenzeichen 03 IV R 13/03) und hat nun folgende Leitsätze erlassen:"

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