Februar 14, 2005

Mehr Anspruch auf Umweltinformationen

"Bundesbehörden müssen Bürgern, die sich über Lärm, Strahlung oder Umweltschutzpläne informieren wollen, künftig umfassend Auskunft geben. Verbesserten Zugang garantiert das Umweltinformationsgesetz, das am Montag in Kraft trat.

"Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen werden halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten", sagte Ministeriumssprecher Michael Schroeren. Gebühren dürfen dabei nicht für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte oder die Einsichtnahme in Unterlagen in einer Behörde erhoben werden."

mehr dazu von der ftd