November 28, 2004

Bürgerentscheid

Zur Erinnerung:
"Ein Bürgerentscheid erfolgt nach erfolgreichem Bürgerbegehren, wenn der Gemeinderat bzw. die Bezirksvertretung dem Begehren nicht gefolgt ist.

In den Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von ‚unten‘ als Bürgerbegehren eingeleitet werden, also durch Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften Wahlberechtigter, oder von ‚oben‘ als Ratsbegehren, durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit, meist eine Zweidrittelmehrheit.

In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt (Zustimmungsquorum). Dies wird häufig als erforderlich für die Wahrung eines Mindeststandards demokratischer Repräsentanz angesehen, stellt aber vor allem in größeren Städten ein Problem dar."
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