Februar 24, 2005

Cyberkriminalität - Strafrechtliche Standards

"Ein EU-Rahmenbeschluss soll in den EU-Ländern einheitliche Strafvorschriften für Cyberkriminalität schaffen.Der Rat der Justiz- und Innenminister hat heute in Brüssel den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme endgültig angenommen. Damit werden erstmals EU-weite strafrechtliche Standards auf dem Gebiet der Cyberkriminalität geschaffen. Nach den verbindlichen Vorgaben des Rahmenbeschlusses müssen nun in allen Mitgliedstaaten der EU Handlungen wie das unerlaubte Eindringen in Computersysteme, das Verbreiten von Viren oder etwa Angriffe auf Online-Dienste unter Strafe gestellt werden. Bagatellfälle seien dabei ausdrücklich ausgenommen."



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