Oktober 28, 2004

Anrechnung der Abfindung

"Die Verordnung der Bundesregierung zur Einkommensanrechnung bei Hartz IV birgt für einen kleinen Teil der Betroffenen größere Härten als bisher bekannt. Wie ein Sprecher von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte der 'Saarbrücker Zeitung ', sollen Abfindungen, Lohnnachzahlungen und Steuererstattungen, die dem Erwerbslosen erst während des Bezugs des neuen Arbeitslosengelds II zufließen, im Regelfall als Einkommen angerechnet werden."

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